Arbeitsrecht

Die Entwicklung eines zivilisierten Arbeitsmarktes in Russland, das Wachstum der allgemeinen Rechtskompetenz vom eingestellten Personal, die Verbesserung der Migrationsgesetzgebung und die Regulierung der Arbeit ausländischer Staatsbürger – all dies überträgt Fragen des Arbeitsrechts, die bisher traditionell als Verantwortung von HR-Spezialisten wahrgenommen wurden, weitgehend in die Kompetenz spezialisierter Anwälte. Solche Probleme sind besonders wichtig für ausländische Spezialisten, die nach Russland kommen, und für ausländische Unternehmen, die Repräsentanzen, Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Russland gründen. Unsere Praxis ist gerade auf die Leute orientiert, die die nachfolgenden hohen Kosten und die nachteiligen Folgen von Fehlern und Vernachlässigung des beruflichen Herangehens in der Phase der Erledigung des Arbeitsverhältnisses bekennen.
Dienstleistungen der Kanzlei:
Aufbau eines Systems der Arbeitsbeziehungen in einem Unternehmen und Beilegung von Arbeitskonflikten:
• Beratung bei der Umsetzung der Arbeitsgesetzgebung, einschließlich der Arbeitsschutzgesetzgebung und der lokalen Vorschriften;
• Beratung bei der Umsetzung von Kollektivverträgen, Vereinbarungen und Arbeitsverträgen;
• Beratung bei der Umsetzung der Sozialversicherungsgesetze;
• Steuerberatung im Zusammenhang mit Lohnarbeit, einschließlich der Pflichtsozialversicherung;
• Erstellung der Entwürfe von arbeitsrechtlichen Unterlagen, inklusive Arbeits- und Kollektivverträge, lokale Verordnungen;
• rechtliche Prüfung von Arbeitsunterlagen und Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen;
• Anpassung der globalen Personalpolitik (der lokalen Vorschriften) und der Arbeitsverträge multinationaler Unternehmen zwecks deren Umsetzung in Russland;
• Teilnahme an Kollektivverhandlungen mit Arbeitnehmervertretern;
• Teilnahme an Einzelverhandlungen mit Arbeitnehmern über die Festlegung und Anwendung von Arbeitsbedingungen, auch während der außergerichtlichen Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitnehmer;
• Vertretung vor den Arbeitsaufsichts- und Kontrollbehörden;
• Vertretung von Interessen des Arbeitgebers bei der Prüfung und Beilegung kollektiver Arbeitskonflikte;
• Vertretung von Interessen des Arbeitgebers bei der Prüfung und Beilegung einzelner Arbeitskonflikte;
• Prüfung der Tätigkeiten des Arbeitgebers auf Einhaltung der Arbeitsgesetze samt Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen über die Tätigkeiten des Arbeitgebers;
• Umfassende rechtliche Unterstützung für Personalaktivitäten (Kürzung der Anzahl von Arbeitnehmern oder des Stellenplans, Versetzungen zwischen Arbeitgebern, Änderungen der organisatorischen und technologischen Arbeitsbedingungen usw.);
• Vertretung von Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Fragen der Arbeitsbeziehungen vor Gerichten, der Staatsanwaltschaft und der Arbeitsaufsichtsbehörde.
Unterstützung für ausländische Arbeitnehmer und einstellende Unternehmen:
• Erlangung der Genehmigungen für russische Unternehmen, ausländische Arbeitskräfte anzuziehen und einzusetzen;
• Erlangung einer persönlichen Arbeitsbewilligung für ausländische Staatsbürger in Russland;
• Akkreditierung ausländischer Mitarbeiter von Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen.