Konkurs

Die Anerkennung einer juristischen oder natürlichen Person als insolvent (Bankrott) beinhaltet ein langes Gerichtsverfahren sowie eine Vielzahl von außergerichtlichen Aktivitäten. Konkurs bedeutet jedoch nicht immer völlige Ruine. Die effektive Begleitung des Insolvenzverfahrens ist ein Werkzeug, das es einem Insolvenzverwalter ermöglicht, einen neuen Anlauf zu nehmen. Die Firma vertritt die Interessen aller am Insolvenzverfahren beteiligten Personen.

Durch die Mitgliedschaft in der International Association of Independent Anwaltskanzleien ADVOC bietet das Unternehmen rechtliche Unterstützung bei multinationalen Insolvenzverfahren.

Dienstleistungen des Unternehmens:

  • Vertretung von Interessen zum Zweck der Vorprobenrückzahlung von Schulden (einschließlich Vorbereitung und Übermittlung von Forderungen nach Rückzahlung von Schulden durch den Gläubiger, Verhandlungen mit dem Gläubiger über die Umstrukturierung von Schulden, Ausarbeitung einer Weltvereinbarung);
  • Einleitung eines Insolvenzverfahrens einer natürlichen Person;
  • Begleitung des Insolvenzverfahrens einer natürlichen Person;
  • Einleitung eines Insolvenzverfahrens einer juristischen Person auf Antrag des Schuldners oder Gläubigers;
  • Begleitung des Insolvenzverfahrens einer juristischen Person;
  • Aufnahme in das Forderungsregister der Gläubiger;
  • Beratung und rechtliche Unterstützung bei der Auswahl eines Schiedsleiters sowie bei der Begleitung seiner Tätigkeit;
  • Berufung gegen die Handlungen des Schiedsleiters;
  • Rechtliche Begleitung eines ausländischen Gläubigers bei der Anerkennung eines russischen Schuldners als Bankrott (insolvent);
  • Rechtliche Begleitung eines russischen Gläubigers bei der Anerkennung eines ausländischen Schuldners als Bankrott (insolvent);
  • Vertretung der Interessen des Gläubigers, falls sich das Eigentum des Schuldners im Ausland befindet.

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