Strafrecht

Die strafrechtliche Haftung ist die unangenehmste aller möglichen Folgen eines Gesetzesverstoßes. Jeder verdient eine starke Verteidigungslinie im Strafverfahren. Die Anwälte der Kanzlei konzentrieren sich auf eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung und finden für jeden Mandanten einen individuellen Zugang.
Die Experten in diesem Bereich verfügen über umfangreiche Erfahrung im umfassenden Schutz der Interessen der Klienten in allen Phasen der Strafverfolgung. Wir kennen, welchen Stress unsere Klienten und ihre Familien während des Strafverfahrens haben. Deswegen versuchen wir, unsere Kunden über alles, was in ihrer Strafsache passiert, auf dem Laufenden zu halten, sowohl durch die regelmäßige Kommunikation, als auch durch Bereitstellung von Kopien aller relevanten Unterlagen, welche sie gebrauchen können.
Wenn Sie sich an unsere Anwaltskanzlei wenden, prüfen unsere Strafverteidiger Ihren Fall und analysieren jedes Detail, um die beste Strategie für Ihre Verteidigung zu definieren. Wir führen unabhängige Untersuchungen durch und prüfen sorgfältig alle Beweise in dem Fall. Auch wenn es unmöglich ist, die Aussichten eines Strafverfahrens vorherzusagen, kann unsere Hilfe die Situation wesentlich zu Ihren Gunsten verändern.
Einige Anwälte der Kanzlei sind ehemalige Strafverfolgungsbeamten und kennen die internen Besonderheiten der Funktionsweise staatlicher Strukturen. Dank unserem Renommee in der juristischen Gemeinschaft pflegen wir ein hohes Maß am Vertrauen beim Kontakt zu den Behörden.
Die Anwälte unserer Anwaltskanzlei vertreten die Interessen ihrer Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens, von der Voruntersuchung bis zu einem Gerichtsverfahren in allen Instanzenzügen.
Die Kanzlei spezialisiert sich auf die Vertretung von Mandanten in folgenden Fällen:
• Straftaten gegen Eigentum (Diebstahl, Raub, Raub, Betrug, Erpressung);
• Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit;
• Straftaten im Bereich der Wirtschaftstätigkeit;
• Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit und die öffentliche Moral;
• Straftaten gegen den Staat, Interessen des öffentlichen Dienstes.
Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine umfangreiche Erfahrung in Wirtschaftsstrafsachen, als auch über ausgezeichnete Kenntnisse des Wirtschaftsrechts.
Im Bereich der Wirtschaftskriminalität umfasst die Praxis der Kanzlei:
• Steuerverbrechen;
• wirtschaftlicher Betrug;
• illegale unternehmerische Tätigkeit;
• Legalisierung (Geldwäsche) von Geldmitteln;
• illegale Handlungen im Rahmen von Insolvenz, vorsätzliche oder fiktive Insolvenz;
• Schmuggel.