Familienrecht

Familienbeziehungen betreffen jeden von uns, egal ob es sich um Beziehungen zwischen Ehepartnern, Kindern und Eltern oder Verwandten handelt. Familienstreitigkeiten sind daher die häufigste Kategorie von Zivilverfahren, aber bei weitem nicht die am einfachsten zu lösende. Solche Rechtsstreitigkeiten können sich auf Vaterschaftsbestimmung oder Vaterschaftsanfechtung, Entziehung des Sorgerechts eines der Ehegatten, die Auflösung der Ehe, Aufteilung des Vermögens, Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen, Bestimmung des Wohnortes des Kindes, Umgangsrecht und viele andere Fragen beziehen.
Unter den gegenwärtigen Bedingungen der Globalisierung wächst die Zahl der Ehen zwischen Staatsangehörigen verschiedener Staaten mit stürmischen Schritten. Die Formen der Ehe, die Regelung der Einreisebedingungen sowie das Scheidungsverfahren weisen in verschiedenen Gerichtsbarkeiten gewisse Unterschiede auf, die sicherlich zu komplexen rechtlichen Fragen führen können.
In langjähriger Praxis hat die Kanzlei umfangreiche Erfahrungen in der rechtlichen Betreuung in Familien- und Ehefragen gesammelt.
Anwälte der Kanzlei bieten folgende Dienstleistungen an:
• Vertretung von Interessen vor Gerichten in allen Kategorien von Familienstreitigkeiten in allen Instanzen;
• Erstellung und rechtliche Prüfung von Eheverträgen sowie Beratung in Fragen ihrer Umsetzung und Anfechtung;
• Gestaltung von Vereinbarungen über die Aufteilung des gemeinsam erworbenen Eigentums;
• Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen;
• Feststellung / Anfechtung der Vaterschaft;
• Erstellung von Vereinbarungen über die Kommunikation mit Kindern sowie deren Erziehung und Unterhalt für das Kind;
• Beratung zum Entzug der elterlichen Rechte;
• Beseitigung von Hindernissen für den Transport eines Kindes außerhalb der Russischen Föderation;
• Sorgerechtsangelegenheiten;
• Begleitung des Abschlusses und der Auflösung der Ehe zwischen Staatsangehörigen verschiedener Staaten sowie Personen mit mehrfacher Staatsbürgerschaft;
• Betreuung von Streitigkeiten mit ausländischen Staatsbürgern in Fällen, wenn sich das umstrittene Vermögen im Ausland befindet;
• Mediation (Schlichtung von Streitigkeiten durch Verhandlungen mit Ehepartnern im Vorverfahren).