Vollstreckungsverfahren

Die Erlassung eines endgültigen Gerichtsakts stellt nicht den endgültigen Abschluss bei der Streitbeilegung dar, Schuldner erfüllen nicht immer sofort und freiwillig zu ihren Ungunsten ergangene Gerichtsentscheidungen. Das Vollstreckungsverfahren ist eine eigenständige Phase des Verwaltungs-/Zivil-/Schiedsgerichtsverfahrens, in der die Zwangsvollstreckung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen durchgeführt wird. Die Hauptbestimmung des Vollstreckungsverfahrens ist die Wiederherstellung und der Schutz verletzter Rechte von Bürgern und Organisationen, die durch die genaue und korrekte Vollstreckung der Gerichtsentscheidung sowie anderer Akte und Dokumente innerhalb der festgelegten Frist gewährleistet werden. Die Beteiligung von Spezialisten der Kanzlei beschleunigt die Vollstreckung der Gerichtsentscheidung erheblich.

Dienstleistungen der Kanzlei:

  • Kontrolle über die Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen, auch im Ausland;
  • Führung von Verhandlungen mit dem Schuldner über die freiwillige Begleichung der Schuld;
  • Vertretung der Interessen des Mandanten beim Föderalen Gerichtsvollziehersdienst (FGGP) auf dem gesamten Territorium Russlands;
  • Anwesenheit bei der Durchführung von Handlungen durch den Gerichtsvollzieher;
  • Anfechtung von Handlungen (Unterlassungen) sowie Beschlüssen des Gerichtsvollziehers;
  • Vertretung von Interessen beim Föderalen Schatzamt der Russischen Föderation und bei Banken (bei Forderungsbeitreibung);
  • Rechtshilfe für Schuldner (einschließlich Führung von Verhandlungen mit dem Gläubiger; Anfechtung der Bewertung des Vermögens des Schuldners, das der Vollstreckung unterliegt; Freigabe von Vermögen aus der Beschlagnahme);
  • Schutz von Rechten und Interessen Dritter, die nicht Parteien des Vollstreckungsverfahrens sind.

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