Die Verwirklichung der Rechte sowohl juristischer als auch natürlicher Personen kommt nicht ohne Interaktion mit staatlichen Behörden aus, die bestimmte Rahmenbedingungen für jede Tätigkeit festlegen. Die Praxis der Kanzlei ist auf eine effektive und rechtzeitige Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden in Lizenzierungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsangelegenheiten ausgerichtet. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Tätigkeit unserer Mandanten vertreten wir deren Interessen vor föderalen und regionalen Gesetzgebungs- und Exekutivorganen sowie vor Organen der kommunalen Selbstverwaltung.
Dienstleistungen der Kanzlei:
- Vertretung von Interessen in Beziehungen zu staatlichen Behörden, einschließlich ausländischer;
- Beratung zu Fragen der Rechtmäßigkeit von Rechtsvorschriften, die von staatlichen Behörden erlassen wurden, sowie Schutz der Interessen bei Anfechtung der oben genannten Rechtsakte;
- Anfechtung rechtswidriger Handlungen von Amtsträgern.