Erbrecht und Rechtsnachfolge

Die Annahme einer Erbschaft ist ein mehrstufiger Prozess und wird immer von einem großen Umfang juristischer Arbeit begleitet: Eröffnung der Erbschaft, Zusammenarbeit mit Notaren, Abfassung der erforderlichen Dokumentation. Der Prozess kann durch das Entstehen streitiger Verhältnisse erschwert werden, die eine gerichtliche Klärung erfordern – Anfechtung von Testamenten, Beschwerden über die Verweigerung notarieller Handlungen, Feststellung der Tatsache der Unterhaltsabhängigkeit, Vaterschaftsfeststellung, Wiedereinsetzung der Frist zur Annahme der Erbschaft, Feststellung der Tatsache der Annahme der Erbschaft usw. Die Kanzlei berät Mandanten zu Fragen des Erbrechts und der Rechtsnachfolge in der Russischen Föderation und im Ausland und begleitet rechtlich Verfahren im Zusammenhang mit Erbschaften.

Dienstleistungen der Kanzlei:

  • Rechtliche Begleitung der Eröffnung der Erbschaft und rechtliche Begleitung des Erbschaftsverfahrens (Zusammenarbeit mit dem Notar);
  • Unterstützung bei der Abfassung und Erlangung der erforderlichen Dokumente für den Erbantritt sowie bei der Feststellung rechtlicher Tatsachen im Zusammenhang mit der Erbschaft: verwandtschaftliche Beziehungen, Tatsache der Annahme der Erbschaft, Tatsache der Unterhaltsabhängigkeit vom Erblasser usw.
  • Vorbereitung von Vereinbarungen über die Teilung der Erbschaft;
  • Abfassung von Testamenten nach russischem Recht und ausländischer Gesetzgebung;
  • Beratung zum Rechtsregime der Erbmasse in Russland und im Ausland;
  • Anfechtung von Testamenten, Erklärung eines Erben für erbunwürdig;
  • Bestimmung des Kreises der Erben sowie der Erbmasse;
  • Wiedereinsetzung versäumter Fristen zur Annahme der Erbschaft;
  • Anfechtung fehlerhaft durchgeführter notarieller Handlungen oder der Verweigerung notarieller Handlungen;
  • Rechtsberatung zu Fragen der Feststellung der Haftung der Erben für Schulden des Erblassers;
  • Vertretung der Interessen der Mandanten in Erbschaftsstreitigkeiten in allen Instanzen.

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