EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist eine der wichtigsten internationalen Rechtsinstitutionen. Für Bürger der Vertragsstaaten der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist der EGMR die letzte und höchste Instanz, falls es unmöglich ist, eine rechtmäßige Entscheidung auf nationaler Ebene zu erreichen. Die Vorbereitung der Beschwerde ist die wichtigste Phase, da ihre formale und inhaltliche Übereinstimmung mit den Zulässigkeitskriterien die Möglichkeiten ihrer Einreichung und Prüfung durch die Kammern des Gerichtshofs bestimmt. Die Besonderheiten des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof erfordern vom Spezialisten die Beherrschung einer der offiziellen Verfahrenssprachen sowie fundierte Kenntnisse der Rechtsprechung des Gerichtshofs. Die Anwälte der Kanzlei erfüllen vollständig alle Anforderungen des EGMR zur Ausübung der Rolle des Vertreters und leisten eine umfassende rechtliche Begleitung des Prozesses der Beschwerde beim EGMR vom Zeitpunkt der Abfassung der Beschwerde bis zur Vertretung in den Sitzungen.

Dienstleistungen der Kanzlei:

  • Untersuchung der Gründe für die Einreichung einer Beschwerde;
  • Vorbereitung und Einreichung der Beschwerde;
  • Vertretung vor Gericht;
  • Vollstreckung der Entscheidung in Russland.

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