Auslandsinvestition

Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der rechtlichen Begleitung sowohl russischer Unternehmen im Ausland als auch ausländischer Investoren auf dem russischen Markt. Die Beratung zu Fragen ausländischer Investitionen kann praktisch alle Praxisbereiche der Kanzlei berühren. Wir lösen folgende Aufgaben:

Vorläufige umfassende Beratung ausländischer Investoren:

  • Beratung zu verschiedenen Fragen bezüglich Währungsregulierung und Währungskontrolle, Ein- und Ausfuhr von Währungswerten;
  • Beratung zu Fragen der Besteuerung von Unternehmen in Russland und im Ausland;
  • Entwicklung von Empfehlungen zur Bestimmung prioritärer Investitionsrichtungen;
  • Fragen der staatlichen Regulierung einzelner Geschäftsaspekte.

Entwicklung eines optimalen Investitionsmodells:

  • Erwerb eines bestehenden Unternehmens;
  • Gründung neuer Geschäftsstrukturen, Registrierung juristischer Personen in Russland und im Ausland;
  • Entwicklung von Gründungsdokumenten einer Organisation mit Beteiligung ausländischen Kapitals;
  • Entwicklung von Bestimmungen für Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation;
  • Registrierung (Akkreditierung) von Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen auf dem Territorium Russlands;
  • Beschäftigung ausländischen Personals.

Juristische Begleitung der Finanzierung von Investitionsprojekten:

  • Entwicklung eines Finanzierungsschemas für das Projekt, steuerliche Optimierung der Finanzierung;
  • Laufende Begleitung der Tätigkeit ausländischer Unternehmen;
  • Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen der Währungs- und Zollkontrolle;
  • Entwicklung von Varianten für die Gewinnrepatriierung.

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